Geänderte #Werbung und #Kerntheorie - Zur Frage, wann eine geänderte Werbung, deren Aussagen weder dem Wortlaut nach noch inhaltlich mit denen des #Unterlassungstitel|s übereinstimmen, in den #Kernbereich des Verbots fällt

👉 OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024 - 6 W 44/24, MIR 2024, Dok. 070, http://miur.de/3399

#Wettbewerbsrecht #Werbung #Werberecht

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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024 - 6 W 44/24 - Geänderte Werbung und Kerntheorie - Zur Frage, wann eine geänderte Werbung, deren Aussagen weder dem Wortlaut nach noch inhaltlich mit denen des Unterlassungstitels übereinstimmen, in den Kernbereich des Verbots fällt

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