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Ab 1. Juli 2026: Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben
Am 1. Juli 2026 tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, die erstmals auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse in die Pflicht zur Nutzung von intelligenten Tachographen einbezieht.