RE: https://kanoa.de/@quaewpos/116297282451480001
Thread 1/n; der braucht Zeit, da die Durchführungsbestimmungen des KAV NW/Wuppertal zum aktuellen Tarifabschluss im ÖPNV noch nicht vorliegen. Da ich aber sehe, dass Interesse an mehr Informationen besteht, hier schon mal einige Begriffserklärungen.
- Im tarifgebundenen ÖPNV, für den dieser Tarifabschluss von ver.di erkämpft wurde, wird ein regelmäßiges Monatsentgelt, kein Stundenlohn gezahlt.
- Aus diesem Monatsentgelt muss für die Berechnung der Mehrarbeit und der SFN-Zuschläge aber trotzdem ein Stundenlohn gebildet werden.
- Dieser Stundenlohn für die einzelne Arbeitsstunde wird berechnet, indem das vereinbarte Monatsentgelt durch die durchschnittlichen Arbeitsstunden des Kalendermonats dividiert wird.
- Die durchschnittlichen Arbeitsstunden des Kalendermonats werden mit dem exakten Monatsfaktor bestimmt.
- Was ist der exakte Monatsfaktor? Jedes Kalenderjahr hat irgendetwas zwischen 52 und 53 Wochen Dauer, abhängig von Schaltsekunden, dem 29.02., Christi Geburt und dem Dreh- und Angelpunkt Rosenmontag. Daraus resultierte irgendwann der exakte Monatsfaktor in Höhe von 4,348. Jeder Kalendermonat hat demnach genau 4,348 Wochen.
- Arbeitsverträge nach diesen Regularien werden auf Grundlage einer wöchentlichen Arbeitszeit abgeschlossen, nicht auf Grundlage einer Monatsarbeitszeit.
- Das aktuelle Verhandlungsergebnis sieht eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 auf 38 Arbeitsstunden vor.
Mehr in 2/n; wait for it.
#ÖPNV #verdi #tarifverhandlung