#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig;
Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;