RE: https://bsky.app/profile/did:plc:6ajpgiodmb7cyuqhb5v4ltwi/post/3m2h5db33hk2j
höherrangigen Recht des #Grundgesetztes sind.👈
Von https://www.europesays.com/de/104938/:
"...👉Dem Gutachten zufolge verbietet Artikel 55 der Thüringer Landesverfassung „alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen“.👈
Darunter fassen die #AfD und ihr Gutachter, der #Staatsrechtler #MichaelElicker, vor allem die Beobachtung durch den #Verfassungsschutz sowie dessen Einstufung der #AfD als #rechtsextremistisch.
Für #Sachsen gilt das Gutachten analog: Auch @de @verfassungsblog
Volker Boehme-Neßler, Staatsrechtler an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, hat die Entscheidung zu einer "Stillhaltezusage" des Bundesamts für Verfassungsschutz mit Bezug auf die neue AfD-Einstufung als Erfolg für die Partei gewertet.
Mist find grad den OP hier nicht wieder. Egal.
Der #Staatsrechtler "#Möllers warnte vor einem möglichen Antrag auf Verbot der #AfD ohne #ÖffentlicheDebatte. Denjenigen, für die die AfD ein interessantes politisches Angebot sei, würde nicht ausreichend erklärt, wo die Grenzen lägen, die das #Grundgesetz ziehe und warum es diese gebe."
Is n wichtiger Punkt. Wir kennen in #Deutschland eigentlich keine andere #Politik mehr als #Basta & #TinA.
So gehts nicht weiter.
.
Der Staatsrechtler Christoph Möllers hat die Massendemonstrationen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie als beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnet. Es sei sehr ungewöhnlich, dass Leute für die Ordnung selbst auf die Straße gingen, sagte der Jurist im Interview der Woche des Deutschlandfunks.