Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktion​en, als #Alternativ​e zu auf #Kausalität #basieren​den #Handlung​en, die #Versachlichung der #Bestimmung​en von #Institution​en;

#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;

#Staatsorgan

#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560