Unzulässige E-Mail-#Werbung durch #Sponsoringanfrage - Die einmalige unverlangte und werbliche Kontaktaufnahme via E-Mail (hier: Einwerben von Sponsoren) kann einen #Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten #Gewerbebetrieb darstellen
👉 OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2024 - 4 U 168/24 - MIR 2024, Dok. 069 - http://miur.de/3398
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