Das #Bundesverwaltungsgericht in #Leipzig hat entschieden, dass die #Revision gegen das #Urteil des Verwaltungsgerichtshofes #mannheim nach dem die Sperrzeiten in der Heidelberger Kernaltstadt verlängert werden müssen, nicht zugelassen wird. Das #Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist damit rechtskräftig & von der Stadt Heidelberg umzusetzen:
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10.02.2026 Altstadt: Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision gegen das Sperrzeitenurteil zu
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Revision gegen das Urteil des Ver-waltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim, nach dem die Sperrzeiten in der Heidelberger Kernaltstadt verlängert werden müssen, nicht zugelassen wird. Darüber hat das Bundesverwaltungsgericht die Stadt Heidelberg am 10. Februar 2026 informiert. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim ist damit rechtskräftig und von der Stadt Heidelberg umzusetzen. Demnach wurde für eine durch den Gemeinderat zu erlassende Rechtsverordnung festgelegt, dass die Sperrzeit in den Nächten zum Samstag und Sonntag sowie zu gesetzlichen Feiertagen spätestens um 1 Uhr zu beginnen habe. Zudem sei „unter der Woche jedenfalls in den Nächten zum Donnerstag und Freitag“ der Beginn der Sperrzeit auf 0 Uhr festzusetzen, so der VGH. Im nächsten Schritt wird es ein Informationsgespräch mit den Anwohnenden sowie den Gastronominnen und Gastronomen geben. Die Verwaltung wird an-schließend dem Gemeinderat in der nächstmöglichen Sitzung einen entsprechend abgestimmten Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.



