"Kritische Fragen zur Rechtsprechung der Sozialgerichte in Schleswig-Holstein: diese erkennen offenbar keine „unzumutbaren Nachteile“, wenn Rentenzahlungen verspätet eingehen – selbst dann nicht, wenn betroffene Rentner*innen dadurch ihre mietvertraglichen Pflichten nicht erfüllen können und Kündigungen bis hin zum Wohnungsverlust drohen.
Harald Thomé ordnet ein: "Die hierzu ergangenen Urteile wirken weltfremd und lassen eine Sensibilität für ⬇️

