Muss ich mal wieder loswerden:
Die Gewinnentnahme/auschüttung aus Unternehmen muss stark begrenzt werden. Erst wenn alle am Schöpfungsprozess Beteiligten, von asiatischen Stofffärbern bis zur Klofrau der Stammkneipe des Hausmeisters, ein lebenstragendes Ein- und Auskommen haben, darf ein Unternehmen Gewinne entnehmen.
Für private Vermögen muss es eine Obergrenze geben, als Vielfaches des Geringsteinkommens.
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