Und das wär die #Sitzverteilung nach dem #Wahlsystem vor der #Wahlrechtsreform 2020 gewesen, also 672 Sitze. Rot ist hier das, was damals als »#Überhangmandate« bezeichnet worden ist. Die CDU wär demnach fast so weit übergehängt wie die CSU. Trotz geringerer Bezugssitzzahl hätte die AfD in Sachsen-Anhalt kein #Überhangmandat gehabt, weil dort die #Sitzkontingente gegenüber den berücksichtigten Stimmen weit überhöht sind. Die CDU hätte auch bloß 2 mehr gehabt (BW & SH).
Die #Bundeswahlleiterin sagt, dass sie wieder die alten #Sitzkontingente nehmen will. Letztlich muss das der #Bundeswahlausschuss entscheiden. #btwbe21 #btwbe24 #btw24
Noch ein Designproblem bei der #Wiederholungswahl in #Berlin: Mit der bundesweiten Neufeststellung ist auch die Berechnung der #Sitzkontingente »gemäß den letzten amtlichen #Bevölkerungszahlen« neu durchzuführen. Seit 2021 haben da #Sachsen und #Bremen je 1 Sitz an #Bayern und #Niedersachsen verloren. [1/2]