Für alle, die die Dauerdurchseuchung ihrer #Kinder nicht einfach hinnehmen wollen:
CoronaI-Infektion bei der Berufsgenossenschaft melden und gegen unbekannt klagen!

https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

#SichereBildung - #SichereSchule! #SichereBetreuung -
#SichereKita!

#DurchseuchungIstFaschistoid

COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu werten.