in genau einer Woche stehen wir wieder vor #Gericht.
Und wir brauchen dich.
Am 28. April entscheidet das #Oberlandesgericht #Oldenburg darüber, was passiert, wenn Menschen #Tierleid sichtbar machen: Werden #Aktivist*innen geschützt oder massiv unter Druck gesetzt?
Wir haben die Realität der grausamen #CO₂-#Betäubung von #Schweinen aufgedeckt. Und wir tun alles dafür, damit unsere #Aufnahmen nicht verschwinden.
Der Termin ist entscheidend für investigative #Tierrechtsarbeit. Es geht um die# Sichtbarkeit von dokumentiertem Tierleid und um die Frage, ob das recht unserer #Meinungsfreiheit höher wiegt oder die Interessen eines #Schlachtkonzerns.
Beim letzten Gerichtstermin habt ihr gezeigt, was möglich ist:
Eure Präsenz hat Aufmerksamkeit geschaffen.
Eure Stimmen waren hörbar.
Eure #Solidarität war spürbar.
Und genau das brauchen wir jetzt wieder.
Sei am 28. April dabei
Bitte kommt am 28. April nach Oldenburg.
Ort: Oberlandesgericht Oldenburg, Richard-Wagner-Platz 1
Kundgebung: ab 08:00 Uhr
Einlass Gerichtssaal: 08:30 Uhr
Prozessbeginn: 10:00 Uhr

28. April 2026: Ein entscheidender Tag für Meinungsfreiheit und Tierrechtsarbeit
Am 28. April 2026 verhandelt das Oberlandesgericht Oldenburg unsere Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg (Juli 2025). Im Mittelpunkt stehen die Fragen, ob dokumentiertes Tierleid öffentlich gezeigt werden darf und ob Aktivist*innen dafür Schadensersatz zahlen müssen.





