Verpflichtendes Gespräch vor #Schulabbruch geplant
Schüler:innen ab der 9. Schulstufe müssen ab nächstem Schuljahr vor einem Schulabbruch ein „Perspektivengespräch“ mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft führen. Auch Beratungspersonal (Psycholog:in, Sozialarbeiter:in) kann hinzugezogen werden. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen, bei Verweigerung sind Verwaltungsstrafen möglich.
