Aktuelles für den #Scharpenacken:
Die Wach- und Schließgesellschaft kontrolliert dort nun im Auftrag des #BLB zur Durchsetzung des Hausrechtes.
Hintergrund sind insbesondere freilaufende Hunde trotz Leinenpflicht.
Die neuen Regeln (u.a. Leinenpflicht von März bis September) wurden vergangenes Jahr eingeführt.
Hintergrund zu den Kontrollen ist die Befreiung nach §67 #BNatSchG:

Kontrollen und Verstöße im Zusammenhang mit der Beschilderung Scharpenacken (Nebenbestimmungen Befreiung 2024)
unter Bezugnahme auf die in der Sitzung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal vom 06.06.2024 behandelte Befreiung zur Aufstellung von Schildern auf dem Scharpenacken (TOP 5.1) beantrage ich hiermit Zugang zu folgenden Informationen: 1. Nebenbestimmungen und Kontrollauflagen * Wortlaut sämtlicher Nebenbestimmungen der erteilten naturschutzrechtlichen Befreiung, soweit diese die Kontrolle der Einhaltung der aufgestellten Regeln betreffen. * ggf. ergänzende Vereinbarungen oder interne Anweisungen zur Durchführung der Kontrollen. 2. Kontrollkonzept * Beschreibung des vorgesehenen Kontrollkonzepts (z. B. Häufigkeit, räumlicher Umfang, Zuständigkeit, Dokumentationsform). * Zeitpunkt der Implementierung des Kontrollkonzepts. 3. Durchgeführte Kontrollen * Anzahl der seit Inkrafttreten der Befreiung tatsächlich durchgeführten Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Monat. * Art der Kontrollen (z. B. Streifengänge, anlassbezogene Kontrollen, Kooperation mit Ordnungsbehörden). * Anzahl der jeweils eingesetzten Personen und deren organisatorische Zuordnung. 4. Festgestellte Verstöße * Anzahl der festgestellten Verstöße, differenziert nach Art des Verstoßes (z. B. Leinenpflicht, Betreten eingezäunter Flächen, Befahren abseits der Wege etc.). * Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren. * Anzahl ausgesprochener Verwarnungen bzw. Bußgelder sowie deren jeweilige Bandbreite. 5. Dokumentation und Evaluation * Ob eine regelmäßige Auswertung oder Berichterstattung über die Kontrollen erfolgt. * Falls ja: Übersendung der entsprechenden Berichte. Ich bitte um Übersendung der Informationen in elektronischer Form. Sollten Teile des Antrags nicht in Ihre Zuständigkeit fallen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle gemäß § 5 Abs. 2 UIG NRW.











