Die Aufhebung von Tempo 30
in München und Berlin war rechtswidrig und wurde in beiden Fällen jetzt vom jeweiligen Verwaltungsgericht gestoppt: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/doppelerfolg-fuer-tempo-30-deutsche-umwelthilfe-stoppt-rechtswidrige-aufhebung-von-tempo-30-in-muench/ (beide noch nicht rechtskräftig)
Doppelte Ohrfeigen für Oberbürgermeister Kai Wegner (cdU) und Dieter Reiter (sPD). Beide lassen jetzt eine Beschwerde vor den Oberverwaltungsgerichten prüfen.
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DUH stoppt rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 in München und Berlin
• Verwaltungsgericht München gibt Anwohnenden im Eilverfahren Recht: Aufhebung von Tempo 30 auf Landshuter Allee außer Kraft• Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet Land Berlin, Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße zurückzunehmen• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Tempo 30 sorgt für bessere Luft und sichere Straßen – das müssen auch Münchens Oberbürgermeister und die Berliner Verkehrssenatorin akzeptieren“





