Ich schließe mich der Meinung der #Oberstaatsanwaltschaft #Wien im Fall #Wöginger an:
Demnach könne "die bloße Verhängung wenn auch signifikanter #Geldbußen nicht die gewünschte #Signalwirkung zur Durchbrechung dieses potenziell #kriminellen Kreislaufs entfalten".
Wöginger gehört verurteilt und ist als #Klubobmann nicht tragbar.
Ich kann nur hoffen, dass das Oberlandesgericht #Linz das auch so sieht!
Es wird die Entscheidung der ersten Instanz prüfen.



