Ab Juli 2025 kommt der neue bundeseinheitliche Freibetrag: 1.076,86 €.
Ost-/West-Unterschiede entfallen, aber die Berechnung bleibt kompliziert.
💬 Tipp: Jede Einkommensänderung prüfen lassen – ein Rentenberater hilft, Kürzungen zu vermeiden.

Mehr Infos:
👉 www.renten-experte.de
📂 www.not-fallordner.de

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💡 Tipp vom Rentenberater – Witwenrente Teil 2
👉 https://blog-demokratie.de/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Viele Witwen staunen: Die Rente fällt kleiner aus als erwartet.
Der Grund liegt im Sozialgesetzbuch VI.
Es legt fest, wer Anspruch auf Witwenrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.

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Ohne #Konto keine Leistung?

Eine geplante #Gesetzesänderung kann fatale Folgen für #Obdachlose haben: Ab dem nächsten Jahr werden #Sozialleistungen nicht mehr bar aus­ge­zahlt

Von Jasmin #Kalarickal

Auf den ersten Blick klingt es harmlos. Mit dem geplanten Anpassungsgesetz des Sechsten Sozialgesetzbuches (#SGBVI) soll die #Sozialverwaltung effizienter, digitaler und weniger bürokratisch werden
https://www.taz.de/!6126210

Barauszahlung von Sozialleistung: Ohne Konto keine Kohle?

Eine geplante Gesetzesänderung kann fatale Folgen für Obdachlose haben: Ab dem nächsten Jahr sollen Sozialleistungen nicht mehr bar ausgezahlt werden.

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