Die #rechtliche #Verbindlichkeit des #Internationalen #Strafgerichtshof #IStGH #Haftbefehls kann nur #infrage #stellen, wer den #Geltungsanspruch des #Völkerrechts insgesamt in #Zweifel zieht. Der #Verpflichtung, den #IStGH #Haftbefehl zu #vollziehen, kann sich #Deutschland nur durch #Austritt aus dem #Römischen #Statut #entziehen. Es wäre ein #weiterer #Nagel im #Sarg einer #regelbasierten #internationalen #Ordnung.
#SZ, 7.12.24, #Meinung, S. 5, Peter #Müller - Was #Recht ist

