In #Zusammenhang mit #Verwechslung #Mensch mit #Rechtssubjekt:
#BVerfGE 81, 278 (291 f.): #Kunstfreiheit streitet für #Beschwerdeführer, obwohl sie nicht #Schöpfer der #Werke sind. Der #personelle #Geltungsbereich des #Grundrechts erstreckt sich auch auf den #Wirkbereich des #Kunstwerks;
#Unterscheidung von #Wirkbereich und #Öffentlichkeit;
#Referenziert auf #bekannt / #unbekannt
#Hinweis auf BVerfGE 30, 173 (189) #ToDo
#BVerfGE 81, 278 (291 f.)