In #Zusammenhang mit #Verwechslung #Mensch mit #Rechtssubjekt:

#BVerfGE 81, 278 (291 f.): #Kunstfreiheit streitet für #Beschwerdeführer, obwohl sie nicht #Schöpfer der #Werk​e sind. Der #personell​e #Geltungsbereich des #Grundrecht​s erstreckt sich auch auf den #Wirkbereich des #Kunstwerk​s;

#Unterscheidung von #Wirkbereich und #Öffentlichkeit;
#Referenziert auf #bekannt / #unbekannt

#Hinweis auf BVerfGE 30, 173 (189) #ToDo

#BVerfGE 81, 278 (291 f.)