#Normenhierarchie

Die #Verordnung / #Rechtsverordnung wird durch die #Exekutive auf #Grund einer #gesetzlichen #Ermächtigung erlassen.

Im #Fall der #Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung, = #Impfverordnung, #Normen aus dem #Sozialgesetzbuch;

#Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs 2 S.3 GG meint NICHT, dass eine #Verordnung zum #Eingriff in #Grundrechte auf #Leben, #körperliche #Unversehrtheit und #Freiheit nicht genügt.

#Köhler, #BGB #Allgemeiner Teil, §1. #Recht- und #Rechtsquellen

EUR-Lex - 61998CJ0285 - EN - EUR-Lex

×