obiter dictum / ratio decidendi

Wenn im #Gerichtsurteil eine #Erwähnung, wie der #Umstand der #Möglichkeit #negativ​er #Zins​en auf #Darlehen, platziert ist, dann ist daraus kein #Entscheidungsgrund abzuleiten, wenn sie die #rechtlich​e #Begründung der #Gerichtsentscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die #Gelegenheit bot.

#Richterrecht; #Unterscheidung;

#NJW 2021, 881 (Heft 13), #Privatdozent Benedikt #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzins​en

Falsa demonstratio non nocet

Für das #Zustandekommen und die #Wirksamkeit eines #Vertrag​es ist es #unschädlich, wenn die Parteien #übereinstimmen​d das selbe wollen, es aber #falsch #bezeichnen, solange der #innere #Wille der Parteien übereinstimmt.

Beispiel: #Negativzinsen im #Sinne von #Gebühr​en dafür, mit #Geld #wirtschaften zu #dürfen;

#Kontoführung #Forderungsmanagement #Verwaltung #Sentenz

#NJW 2021, 881, #Privatdozent #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzins​en