Wenn in einer geschlossenen Ortschaft die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt ist, gilt das auch für Euch.
Die StVO ist für uns alle gültig.
Und wenn ich mich mit meinem Kfz tatsächlich an die 30 halte, erwarte ich das auch von RadfahrerInnen.
Auch in Zone 30, wenn's bergab geht, wo Kinder, Katzen und auch Menschen unterwegs sind.
Danke!




