Bestehende Ämter und Mandate hätten
#Hitler (Urteil gestern vor 101 Jahren) im Prinzip aberkannt werden können.
#Zuchthaus wär nach § 20
#RStGB nur bei »ehrloser
#Gesinnung« statt der
#Festungshaft möglich gewesen. Bei Festungshaft war auch Aberkennung der »bürgerlichen
#Ehrenrechte« ausgeschlossen. [3/10]