📌 Neustarthilfe: Nachweise entscheiden
Das OVG Saarland bestätigt die Rückforderung: Für den Härtefall wegen Krankheit reichen Attest und Umsatzangaben nicht aus, nötig sind auch Belege zu den Vorjahren. Praktisch heißt das: Ohne saubere Unterlagen droht die Rückzahlung von Corona-Hilfen. #Neustarthilfe #CoronaHilfe #Verwaltungsrecht #Rückforderung




