4 Strohballen für mehr als 5.000 Puten. 🦃
Seit dem 23. April 2026 ist das nicht mehr erlaubt, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die bis zu diesem Tag in Deutschland gängige Putenmast verstößt gegen das Tierschutzrecht.
Der Fall begann 2015 mit einer Stallvideodokumentation in Schwäbisch Hall und endete nach fast zehn Jahren vor der höchsten deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Als bislang weitestgehende tierschutzrechtliche Verbandsklage überhaupt. Möglich gemacht hat das der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. (animal rights association), der die Klage initiierte und durchfocht. Finanziell unterstützt hat das Ganze die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die den Fall von Anfang an begleitet und öffentlich gemacht hat. Ohne beide wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen.
Was das Urteil konkret aussagt, warum ein gesetzliches Vakuum von Jahrzehnten kein Zufall ist und was die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit schon im Februar 2026 wissenschaftlich belegt hat, steht ab sofort auf Sounds Vegan:
https://soundsvegan.com/2026/04/putenmast-urteil
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