Rabbit-Hole: Datenschutz versus Geldwäschegesetz (GwG),
Banken, Makler:innen etc. müssen angeblich laut GwG "vollständige" Ausweiskopien anfertigen. Eine Pflicht zu schwärzen gäbe es nicht.
Gefährlich? Ja.
Zahlreiche Artikel im Netz scheinen das zu bestätigen. Es wirkt allerdings, als hätte einer vom anderen abgeschrieben.
Das GwG schreibt IMHO (IANAL) lediglich die Anfertigung einer Kopie und die Erfassung bestimmter sonst unüblicher Daten, wie der Dokumentennummer, vor.
Das Wort "vollständig" findet sich in § 8 GwG nicht!
Hingegen wird die Möglichkeit des elektronischen Auslesens nach § 18a des Personalausweisgesetzes genannt.
Ich würde sagen: Mehr als die so erfassten Daten sollen auch bei anderen Methoden, wie eben der Ausweiskopie, *nicht* erfasst werden.
Wir haben es anscheinend mit einem sich selbst fortpflanzenden Mythos und "Compliance-Overreach" zu tun.
Dabei wäre eine Datenschutzmaske schnell gebastelt.
Guckst Du auch: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html
#Datenschutz #Personalausweis #Geldwäsche