Die „AfD Sachsen-Anhalt“ ist im Wahlprogramm für die Landtagswahlen gegen Familien, Schulbildung und neurodivergente Personen. Und zeigt wieder, dass sie gegen Artikel 1 des Grundgesetzes steht, also gegen Menschenrechte. Die Partei ist auch gegen freie Meinungsäußerung und gegen freien Journalismus.
Quellen: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/afd-wahl-programm-entwurf-102.html ; https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz#1
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