18. In Deutschland sind #elektronische #Parkscheiben erlaubt, wenn sie über eine offizielle Typengenehmigung verfügen und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Sie müssen mit dem blauen „#Parkzeichen314“ gekennzeichnet sein, die Ankunftszeit anzeigen, sich dabei automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen - und sie dürfen nicht "mitlaufen", also die Ankunftszeit nach dem ersten Einstellen automatisch nach vorne schieben.

#Rechtstipp #Alltag #Anwalt #Kfz #Parken #Ordnungswidrigkeiten