#Waffe im #Sinn der #Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz

Abs. 1: #friedlich und ohne #Waffe​n

#Einfach​es #Gesetz kann nicht #Verfassung #ausgestalten, wegen #Vorrang der #Verfassung, Art. 1 Abs. 3 GG #Normenhierarchie.

§ 1 #WaffG #nützlich​e #Merkhilfe auch wegen #Kohärenz der #Rechtsordnung.

#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger

#Normenhierarchie

Die #Verordnung / #Rechtsverordnung wird durch die #Exekutive auf #Grund einer #gesetzlichen #Ermächtigung erlassen.

Im #Fall der #Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung, = #Impfverordnung, #Normen aus dem #Sozialgesetzbuch;

#Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs 2 S.3 GG meint NICHT, dass eine #Verordnung zum #Eingriff in #Grundrechte auf #Leben, #körperliche #Unversehrtheit und #Freiheit nicht genügt.

#Köhler, #BGB #Allgemeiner Teil, §1. #Recht- und #Rechtsquellen

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