'Die Banken nannten es „Verwahrentgelt“, für Kundinnen und Kunden waren es schlicht „Strafzinsen“: Jahrelang kassierten Kreditinstitute Gebühren, wenn größere Summen auf Girokonten geparkt wurden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das in vielen Fällen rechtswidrig war.'
