@david_zwei Wir müssten ihr antifaschistisches Engagement oder zumindest entsprechende Sympathien...naja, nicht nachweisen. Der #Hammerbande wurde ja auch nichts nachgewiesen, lediglich unterstellt. Irgendwer müsste der #Nazipartei also Linksgerichtetsein unterstellen, was die #Nazischlampe (Zitat Christian Ehring, laut Gerichtsurteil von Meinungsfreiheit gedeckt) durch ihr Outing #Hitler:s als Kommunist doch wohl getan hat.
Natürlich darf jetz auch noch die steuerfreie #Nazischlampe ihren Dreck absondern🤬, TV aus, sonst Amoklauf.
@politicalbeauty.bsky.social Da Hitler laut der Bullen beliebtesten #Nazischlampe Kommunist war, müßte es doch reichen, Kommunist zu sein?

@Ancel
Zur Einordnung: Es war gerichtlich bestätigt, daß in dem Kontext, in dem sie forderte, "die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte" zu werfen, die Reaktion von Extra3, sinngemäß: "Da hat die Nazi-Schlampe recht", im Rahmen einer Satire Sendung zulässig ist.

#NaziSchlampe
#Weidel

Na gut, dann ist #AliceWeidel halt keine #Nazischlampe, sondern ein ordentlicher, gut gepflegter Nazi.*

*ich #gendere das, wie die Nazis das gern möchten

@AlanSmithee und ich verteile es gleich weiter ... was ist denn eine #Nazischlampe?

Das Schöne ist:

Wenn ich von der #Nazischlampe rede, ist das nicht justiziabel und doch weiß jeder, wen ich meine. So wie jeder weiß, dass ich Taschentücher meine, wenn ich von „Tempo“ rede, nur umgekehrt. Muss man erstmal schaffen, ist auch eine Leistung.

#HuldigtStreisand

LG Hamburg: AfD-Politikerin Alice Weidel muss satirische Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" hinnehmen

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27.04.2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen (Beschluss vom 11.05.2017, Az.: 324 O 217/17, nicht rechtskräftig).

Aktuell
Ich lese #AliceWeidel wird #Nazischlampe genannt.