Es wird sich darüber unterhalten was Mensch heute machen kann, bei den zu erwarteten 30°Grad.

Freibad, Stausee, Park, Grillen 🏞️⛲😎

Danke für die #Lockerungen #Laschet #NRWkanndas 🖕

RT @polizei_nrw_bo
Seit heute gibt es wieder weitere Lockerungen, dem ein oder anderen gehen die sicher unter die Haut:

Denken Sie trotzdem immer daran: #Abstandhalten & #Maskeauf. Passen Sie auf sich auf!

#gemeinsamgegencorona #NRWkanndas
#Bochum #Herne #Witten https://twitter.com/landnrw/status/1262821548664279045

Staatskanzlei NRW on Twitter

“Aktualisierung der #Corona-Schutzverordnung: Ab 20. Mai dürfen Tattoo- & Piercingstudios wieder öffnen, standesamtliche Trauungen mit Gästen sind wieder möglich und Picknicke wieder erlaubt – alles unter Auflagen. Neue Fassung hier: https://t.co/6iC6X0KPu1 #NRWkanndas #Covid_19”

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RT @landnrw
"Regionale Lösungen werden in der Zukunft das Infektionsgeschehen kontrollieren", so Ministerpräsident @ArminLaschet nach dem heutigen Gespräch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin. #CoronaVirusDE #NRWkanndas
Innenministerium NRW on Twitter

“Welche #Maske schützt wovor? Ein Erklärvideo der #junioruniwuppertal @Uni_Wuppertal @hreul https://t.co/rLablcEVsS”

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RT @polizei_nrw_bo
Noch einen Tag - dann werden die Spielpätze wieder geöffnet. Trotz der Vorfreude aber bitte nicht vergessen: #Abstandhalten #Maskeauf Wir sind zwar auf einem guten Weg, aber wir sind noch nicht übern Berg.

#Polizei #ZusammengegenCorona #TeamNRW #NRWkanndas https://twitter.com/StadtWitten/status/1257688137150709763

Stadt Witten on Twitter

“Ab dem 07.05. werden wieder alle städtischen Spielplätze geöffnet. Aber auch dort gelten(Spiel-)Regeln zum Schutz der Gesundheit.Für die Eltern gilt: Abstandsregeln einhalten 👫↔️👫Darüber hinaus wird den Eltern EMPFOHLEN einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen 😷”

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RT @landnrw
Landesregierung hebt generelles Besuchsverbot in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zum Muttertag am 10. Mai auf. Damit haben Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche von Familie und Freunden zu bekommen.#NRWkanndas https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/aufhebung-des-generellen-besuchsverbots-einrichtungen-der-pflege-und-der
Aufhebung des generellen Besuchsverbots | Das Landesportal Wir in NRW

Das Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Damit greift das Gesundheitsministerium die zentralen Empfehlungen eines Expertengremiums unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann (Hochschule für Gesundheit Bochum) auf, das eigens für dieses Thema eingerichtet wurde.   „Unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie war das generelle Besuchsverbot in den Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohl die Maßnahme, die am meisten weh getan hat. Die dort lebenden Menschen haben besonders unter den bestehenden Kontaktverboten gelitten. Ich habe immer betont: Wenn es die Situation erlaubt, müssen wir das so schnell wie möglich wieder aufheben“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.   „Darum ist es wichtig, dass wir Besuche wieder ermöglichen, wenn gleichzeitig effektive Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Denn eines ist klar: Nicht nur das Coronavirus ist für die Betroffenen eine große Gefahr. Auch soziale Isolation kann erhebliches seelisches Leid und körperliche Schäden verursachen. Darum müssen wir die richtige Balance zwischen einem wirksamen Infektionsschutz auf der einen Seite und der sozialen Teilhabe auf der anderen Seite schaffen“, so Laumann weiter.   Das Expertengremium um Prof. Dr. Zimmermann hat in seinem Bericht (abrufbar unter www.mags.nrw/coronavirus) zum Ausdruck gebracht, dass unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Einhaltung des Infektionsschutzes Besuche wieder möglich gemacht werden können und müssen. „Damit werden nicht nur die Bedürfnisse und Rechte der sozial isolierten, benachteiligten und besonders verletzlichen Menschen gewahrt. Auch der Schutz der in diesen Einrichtungen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der dort lebenden Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wird gewährleistet“, sagt Prof. Dr. Zimmermann für die Expertengruppe.   Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Dauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.   In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben häufig jüngere und weniger risikobehaftete Menschen, die allerdings in besonderem Maße auf Kontakte zu ihren Angehörigen angewiesen sind. Deshalb werden die Einrichtungen Öffnungen vorbereiten müssen, die gegebenenfalls über die in den Pflegeheimen hinausgehen.   Alle Besucher sollen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden, bei dem unter anderem auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage beantwortet werden müssen. Dadurch soll das Risiko des Besuchs von Infizierten, Kontaktpersonen und von Personen mit Erkältungszeichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch müssen Besucherinnen und Besucher die erforderlichen Schutzmaßnahmen erklärt und sie gegebenenfalls begleitet werden.   Klar ist darüber hinaus auch: Bei allen Maßnahmen müssen die aktuellen Empfehlungen des RKI berücksichtigt werden. Die Einrichtungen, egal ob in der stationären Pflege oder im Bereich der Eingliederungshilfe, werden nun über die konkrete Umsetzung informiert, um entsprechende Konzepte und Vorarbeiten auf den Weg bringen zu können.   In den tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind ab dem 10. Mai 2020 für die dort lebenden Personen ebenfalls Lockerungen vorgesehen.   Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sollen dann wieder mehr Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Selbstverständlich müssen auch dort die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten steht an erster Stelle. Die Einrichtungen können also beginnen, Öffnungskonzepte zu erarbeiten, die sich im Rahmen der Empfehlungen des RKI zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie zu den besonders gefährdeten Personengruppen und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewegen und die Gegebenheiten in der Region, der jeweiligen Werkstatt und ihre Beschäftigten, aber zum Beispiel auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen.   „Ich bin froh, dass wir nun wieder ein Stück Normalität ermöglichen können. Menschen brauchen vertraute Kontakte und Gespräche“, so Minister Laumann. „Und ich bin auch sehr erfreut, dass über unser Vorgehen mit den gesundheitspolitischen Sprechern im Landtag ein Einvernehmen besteht.“  

RT @polizei_nrw_bo
Nicht mehr lange, dann dürfen Sie wieder zum #Friseur. Aber: Bitte nur mit Termin und denken Sie weiter an die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske)!

#Abstandhalten #Maskenpflicht #durchhalten #TeamNRW #NRWkanndas
#Bochum #Herne #Witten https://twitter.com/MAGS_NRW/status/1255529883331166209

MAGS NRW on Twitter

“#Friseure 💇‍♀️💇in #NRW dürfen ab 4. Mai unter strengen Hygiene- & Infektionsschutzstandards öffnen. Die Standards wurden gemeinsam mit den Innungen des Friseurhandwerks erarbeitet. Die geänderte Coronaschutzverordnung wird zeitnah veröffentlicht #COVID19 ➡️ https://t.co/biMtRztOqj”

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Chancen NRW on Twitter

“Seit heute gilt die Pflicht zum Mund-Nasenschutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen. Die #Corona-Regeln in #NRW gibt es in 15 Sprachen bei uns. - The Corona Rules in 15 languages are available from us. #Maskenpflicht #Stayhomestaysafe #COVID19 https://t.co/iHLgxNVLbu https://t.co/lvyN2j0nLo”

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Staatskanzlei NRW on Twitter

“Ab Montag (27. April) gilt in Nordrhein-Westfalen #Maskenpflicht. Vor allem gilt die Pflicht dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die aktualisierte Verordnung ist hier zu finden: https://t.co/S4v1jjAV23”

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RT @polizei_nrw_bo
Die Stadt #Bochum hat eine Checkliste erstellt für alle, die ab heute ihr Ladenlokal wieder öffnen dürfen. Die Liste finden Sie hier: https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2BNSHZ5736BOCMDE/$File/Checkliste_Einzelhandel.pdf

#Abstandhalten #TeamNRW #NRWkanndas
#Wirhaltenzusammenhttps://twitter.com/bochum_de/status/1251534308180930566