Viele regen sich über Vorschriften auf, ohne sie wirklich zu lesen. Ein Klassiker: das angebliche Mindesthaltbarkeitsdatum für Salz. Dabei steht in der EU-Verordnung ganz klar, dass "Lebensmittel, die naturbedingt unbegrenzt haltbar sind,"– wie Salz, Zucker oder Essig – "von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen" sind.
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