Das Internet - ein rechtsfreier Raum? Mitnichten:
Aber was kann man machen, wenn einem im Internet, im privaten Fernsehen oder auch im Radio etwas aufgefallen ist, das nach eigener Ansicht rechtlich bedenklich ist?
Dann kann man auch mit Hilfe von Beschwerdeformularen einer der 14 Medienanstalten (MA), wie z.B. der @MedienanstaltMV Mecklenburg-Vorpommern dies melden: https://medienanstalt-mv.de/medienaufsicht/beschwerde/
Die Medienanstalten beaufsichtigen und prüfen Internet- und private Rundfunkangebote auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen. Dabei führen sie auch eigene Recherchen durch und gehen Hinweisen und #Beschwerden nach.
Sie können bei Verstößen Aufsichtsverfahren einleiten sowie Bußgelder verhängen.
Wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Tat eine Straftat ist, ist sie sogar gesetzlich verpflichtet (§ 2 Abs. 4 OWiG) die Sache an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
Last but not least:
Soll ein Betreiber einer Internet-Plattform Inhalte auf seiner Plattform löschen, kümmern sich die MAs auch darum. 😁
Die jeweiligen Links zu den einzelnen #Medienanstalten (MA) findet man übrigens hier:
https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten/
Gerne diesen Beitrag teilen, damit ganz viele Menschen davon erfahren. Vielen Dank dafür. 😍
Beschwerde • Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Die MEDIENANSTALT ist Ansprechpartnerin für das Publikum des privaten Rundfunks und für die Nutzer von Telemedien. Sie sorgt auch für die Bearbeitung von Programmbeschwerden. Allerdings sind nicht alle kritischen Äußerungen zu einem Programm gleich eine Programmbeschwerde.
