RE: https://mainz.social/@allgemeinezeitung_bot/116514101642749824
„Auf Fahrradstraßen haben Radler Vorrang und es gelten Tempolimits.“
Das erste ist falsch und das zweite absurd schwammig. Abseits von Autobahnen gelten schließlich immer irgendwelche Tempolimits, nicht nur in Fahrradstraßen.
Richtig ist: In Fahrradstraßen
ist immer Tempo 30 und es gelten die selben Vorfahrt- und Vorrangregeln wie in anderen Straßen auch.
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