„Mary Lawlor: Das Problem ist die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen gemäß Paragraf 129 des Strafgesetzbuches. Dieser Vorwurf erlaubte den Behörden die Überwachung der Mitglieder der Gruppe einschließlich GPS-Ortung und der Überwachung der nationalen Pressetelefonhotline. Es gab Razzien in den Wohnungen von Aktivist:innen. Die Webseite der Gruppe wurde beschlagnahmt, während eine Spendenkampagne lief. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat auf der Homepage einen Hinweis geschaltet, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sei und dass jede Spende an sie eine Straftat darstelle – obwohl nichts dergleichen in irgendeiner Weise bewiesen worden war. Dies ist unvertretbar und sollte sanktioniert werden.“








