Wie Unternehmen gegen den hohen Krankenstand kämpfen

Nicht nur die Erkältungssaison sorgt für Personalmangel, auch Langzeiterkrankungen nehmen zu. Unternehmer setzen auf Prävention.

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BETRAG ERWEITERT:

Das #Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von #Arbeitnehmer|n im Zusammenhang mit der #Verjährung von #Resturlaub gestärkt. Demnach verfallen solche Ansprüche nicht automatisch, wenn ein #Arbeitgeber es versäumt, Beschäftigte zu informieren und tatsächlich in die Lage zu versetzen, frei zu nehmen. Das gilt – unter bestimmten Bedingungen – auch bei #Langzeiterkrankung|en.

https://www.betriebsratspraxis24.de/urlaub/bag-folgt-eugh-resturlaub-verfaellt-ohne-hinweis-vom-arbeitgeber-nicht-automatisch-13388/

Resturlaub verfällt nicht automatisch: Arbeitgeber muss informieren

Resturlaub verjährt ohne Hinweis des Arbeitgebers nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

BetriebsratsPraxis24.de