Die #politische #Ordnung des #Mittelalters und auch noch die #Landesherrschaft der #frühen #Neuzeit sind dadurch #gekennzeichnet, dass in ihr vielfach #zerstreute und je #begrenzte #eigenständige #Herrschaftsbefugnisse #bestehen.
Aus: Die #Bedeutung der #Unterscheidung von #Staat und #Gesellschaft im #demokratischen #Sozialstaat der #Gegenwart, in: E.-W. #Böckenförde - #Staat #Gesellschaft #Freiheit; #Studien zur #Staatstheorie und zum #Verfassungsrecht,S.186