#Europäischer #Gerichtshof #EUGH
#Rechtsprechungsorgan der #Europäischen #Union i.S.d. #Vertrag über die #Europäische #Union
#Funktion #Art. 19 #EUV: #Sicherung der #Wahrung des #Rechts bei der #Auslegung und #Anwendung der #Verträge
#EUGH #entscheidet auch über #Menschenrechte, wie der #EGMR, jedoch kein #Menschenrechtsgericht und #eigentlich erst mit #Inkrafttreten #Vertrag #Lissabon
#Relevant u.a. #Fall #Kreil: #Konsequenz: #Änderung GG
#Vorlesung 7,2 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger