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SozialweltenOct 7, 2021

#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit

#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können

#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird

#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger

#Konfusionsargument

#Vorlesung 3,3
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenAug 31, 2021

Art. 19 Abs. 3 GG:
Die #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.

Die #wesensmäßige #Anwendbarkeit gilt nicht für #juristische #Personen des #Öffentlichen #Rechts.
#Konfusionsargument: Keine #grundrechtstypische #Gefährdungslage: Steht dem #Staat nicht in #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis #gegenüber.

#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 und 04.05.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger

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