#OLG-Urteil: #S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke #Kundenauthentifizierung

Eine #Sparkasse muss einem #Kunden, der grob fahrlässig #Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.

Das Oberlandesgericht ( #OLG ) #Dresden hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 5. Mai #Klarstellungen zur Sicherheit des #pushTAN-Verfahren und zu Ersatzansprüchen bei einer betrügerischen #Cyberattacke vorgenommen.

https://www.heise.de/news/OLG-Urteil-S-pushTAN-Verfahren-reicht-nicht-fuer-starke-Kundenauthentifizierung-10477522.html

OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung

Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.

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