"Nach dem Auslaufen einer Sonderregelung in den zurückliegenden Coronajahren sinkt ab Januar der Anspruch auf #Kinderkrankentage. Mit 15 Tagen pro #Kind liegt er aber weiterhin höher als vor der Corona-Zeit."
"Nach dem Auslaufen einer Sonderregelung in den zurückliegenden Coronajahren sinkt ab Januar der Anspruch auf #Kinderkrankentage. Mit 15 Tagen pro #Kind liegt er aber weiterhin höher als vor der Corona-Zeit."