Geänderte #Werbung und #Kerntheorie - Zur Frage, wann eine geänderte Werbung, deren Aussagen weder dem Wortlaut nach noch inhaltlich mit denen des #Unterlassungstitel|s übereinstimmen, in den #Kernbereich des Verbots fällt

👉 OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024 - 6 W 44/24, MIR 2024, Dok. 070, http://miur.de/3399

#Wettbewerbsrecht #Werbung #Werberecht

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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024 - 6 W 44/24 - Geänderte Werbung und Kerntheorie - Zur Frage, wann eine geänderte Werbung, deren Aussagen weder dem Wortlaut nach noch inhaltlich mit denen des Unterlassungstitels übereinstimmen, in den Kernbereich des Verbots fällt

Die Inhalte von Werbekampagnen verrät die #Bundesregierung nicht, weil "#Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" und das ist ja schon ein bisschen lustig. https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006227.pdf (pdf) (S. 5)

(Hey pscht #Verfassungsrecht-Bubble.)

Den #Kernbereich #wissenschaftlich​er #Bestätigung stellen die auf #wissenschaftlicher #Eigengesetzlichkeit beruhenden #Prozess​e, #Verhaltensweise​n und #Entscheidung​en bei der #Suche nach #Erkenntnis​sen, ihrer #Deutung und #Weitergabe dar (vgl. #BVerfGE 35, 79 (112), 47, 327 (367), 90, 1 (11f.)).

#Autopoiesis #Wissenschaftsfreiheit

#BVerfGE 111, 333 (355)