Derzeit sorgt eine Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) zu den Mietobergrenzen in den Medien für Wirbel. So ist etwa zu lesen, das Bundessozialgericht habe „die Jobcenter im Streit um angemessene Unterkunftskosten gestärkt“ oder die Jobcenter müssten „bezahlbare Wohnungen jetzt nicht mehr konkret benennen“. Die Berichterstattung zeigt im Grunde nur eines, nämlich dass die Medienvertreter vom Thema nicht viel verstehen.“
https://sozialberatung-kiel.de/2026/02/14/genug-freie-wohnungen-zu-den-mietobergrenzen/





