Die #Verbraucherzentrale hat bei 44 von 46 getesteten 1-kg-#Kaffeepackungen eine Unterfüllung festgestellt.
Möglich macht das das #Mittelwertprinzip: Einzelpackungen dürfen weniger enthalten, solange der Durchschnitt stimmt.
Für #Verbraucher heißt das oft: Volle Summe zahlen, weniger Produkt bekommen.
https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/verbraucherzentrale-lebensmittel-packungen-unterfuellt-100.html
#Kaffee #Verbraucherschutz #Lebensmittelkontrolle #Verpackung #Gewicht #Einkaufstipps #Kaffeebohnen #Lebensmittelrecht