Ist die #Manipulation von einem #Chatbot eigentlich cyberstrafbar?
Wir haben in der neuen "#kes" untersicht, ob es sich bei #LLM-#Prompting um eine strafbare #Datenausspähung und deren Vorbereitung handeln kann.
Dabei kommen wir zum Ergebnis: Ja, eine strafrechtliche Sanktionierung von Angriffen durch Prompt Injections auf LLMs und die Erstellung solcher können durchaus als strafbar gewertet werden - entscheidend ist die Lesbarkeit der Anweisungen durch den Computer: