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#55 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Humanitären Völkerrecht: Kollateralschäden verbieten?
Zivilpersonen dürfen in bewaffneten Konflikten nicht das Ziel von Angriffen sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Angriff, bei dem Zivilpersonen zu Schaden kommen, gegen das humanitäre Völker







