Im #Rechtsstaat müssen sich #Gerichte an #Gesetze halten + dürfen nicht willkürlich entscheiden oder selbst Recht schaffen (Art. 20 Abs. 3 GG). Es muss möglich sein, Gesetzesbindung der #Richter*innen zu kontrollieren + notfalls durchzusetzen, damit auch #Justiz nicht zum Staat im Staate wird. I.d.R. genügt dafür #Instanzenzug, also Weg zum nächsthöheren Gericht. Notfalls muss gg. #Richter*in aber auch #Disziplinarverfahren möglich sein, aber: von unabhängigen Richter*innen geführt.
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