Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
â AushĂ€ngeschild deutscher InnovationsfĂ€higkeit â
Beim elektronischen Rechtsverkehr noch im vorigen Jahrtausend?
Beim elektronischen Rechtsverkehr setzt das DPMA und das Bundesjustizministerium noch immer auf Jahrzehnte alte Technik aus dem vorigen Jahrtausend â Telefax und Signaturkarte â, wĂ€hrend andere deutsche, europĂ€ische und internationale Behörden in diesem Bereich bereits zum Teil seit ĂŒber 30 Jahren mit modernen Kontomodellen sowie Einfachzertifikation mit 2fa arbeiten.
© 2026 by Mauritius Stein
Vorgeschobenes Argument fĂŒr die Lösung mit der sogenannten "Signaturkarte" war von Anfang an und ist heute die rechtssichere Identifikation der handelnden Personen vor dem Amt. Unbeantwortet blieb allerdings stets die Frage, was die Patenteinreichung per Telefax â VorgĂ€ngertechnik der Online-Lösung mit Signaturkarte â sicherer macht. Und das DPMA zeigt bei Design und Markenanmeldungen, dass es auch anders geht.
Mit dem ERVDPMAV (Verordnung ĂŒber den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt) hat man dann Erfordernisse festgeschrieben, welche die Signaturkarte rechtfertigen sollten, weil das EUIPO und die WIPO Marken- und Designs allerdings einfacher zur Anmeldung annimmt, hat man sich dann â um nicht völlig abgehĂ€ngt zu werden â fĂŒr diese zwei Schutzrechtsarten ebenfalls fĂŒr einfachere Anmeldungen geöffnet.
So wird nicht nur ein teures System von Software und IT-Ausstattung beim DPMA fĂŒr Patentanmeldungen und sonstige amtliche Eingaben aufrecht erhalten, sondern auch der Online-Zugang zu den Dienstleistungen des Amtes einer breiteren Ăffentlichkeit vorenthalten.
Die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA ist ein typisches Beispiel, wie verkrustete und archaische Strukturen im deutschen Behördensystem den technischen Fortschritt aushebeln und das gesamtgesellschaftliche Fortkommen hemmen. Ein Blick ĂŒber den Tellerrand wĂŒrde genĂŒgen, um das zu erkennen.
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